Die Bundesnetzagentur hat am 17. Mai 2018 die Ergebnisse der zweiten Auschreibung Wind an Land 2018 bekanntgegben. Wie schon in der ersten Ausschreibung hat sich die Aussetzung der Begünstigung für sog. Bürgerenergiegesellschaften, nach der diese ohne Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz an der Ausschreibung teilnehmen können, auf die Zuschlagswerte positiv ausgewirkt. Die Zuschlagswerte reichten von 4,65ct/kWh bis zu 6,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,73 ct/kWh. Weitere Details sind der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu entnehmen: http://https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20180517_Windausschreibung.html?nn=265778