Projektentwicklung
Unsere Projekte zeichnen sich durch eine umfassende Einbindung und faire wirtschaftliche Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer, Gemeinden und landwirtschaftlichen Betriebe aus. Statt wechselnde Ansprechpartner und die Anonymität eines Konzerns, erwarten Sie in der Zusammenarbeit mit WINDERTRAG klare Strukturen und kurze Entscheidungswege. Wir verstehen uns als Partner, mit dem Sie das gemeinsame Projekt auf Augenhöhe wachsen sehen.
Die richtige Windparkfläche
Am Beginn eines jeden Projektes steht die Identifizierung der für Windparkplanungen geeigneten Flächen. Unter Einsatz von umfangreichem Karten- und Datenmaterial Geoinformationssystemen (GIS) ermitteln wir die Gebiete die sich für Windenergieanlagen eignen. Neben dem Windaufkommen und den Netzanschlussmöglichkeiten sind hier insbesondere ausreichende Abstände zu Wohnbebauungen, zu Schutzgebieten sowie der Artenschutz entscheidend. Darüber hinaus berücksichtigen wir eine Vielzahl weiterer Kriterien um bereits früh die richtigen Weichen für ein erfolgreiches Projekt zu stellen.
In unseren Kernmärkten Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt erfolgt die Steuerung der Windenergie grundsätzlich über die Ausweisung sogenannter Vorranggebiete für die Windenergie bzw. Windeignungsgebiete in den Regionalplänen bzw. den regionalen Raumordnungsprogrammen. Wir begleiten den Prozess der Aufstellung dieser Regionalpläne aktiv durch fachliche Hinweise und Gutachten. Von uns vorgeschlagene neue Gebiete und Gebietserweiterungen können so durch die Regionalplanung bei der Abwägung berücksichtigt werden. Daneben besteht in ausgewählten Gebieten die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Kommunen und regional vertretenen Herstellern von Windenergieanlagen und Anlagenkomponenten Modellprojekte zu entwickeln und umzusetzen, die Innovationen fördern und eine noch weiter verbesserte Chance auf Realisierung haben.
Umweltuntersuchungen und Gutachten
Frühzeitig starten und finanzieren wir umfangreiche Umweltuntersuchungen und Gutachten bei den von uns entwickelten Projekten. Die aufwändigen Untersuchungen erstrecken sich üblicherweise über mindestens ein Jahr. Die Projekte profitieren hier von unserem Netzwerk zu regionalen Umweltgutachtern und den umfangreichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Umweltbehörden und Naturschutzverbänden.
Grundstückssicherung
Damit ein Windenergieprojekt in der Detailplanung weiter entwickelt werden kann, ist der Abschluss von langfristigen Nutzungsverträgen mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern notwendig. Projektabhängig wählen wir in Abstimmung mit den Eigentümern das passende Modell aus. Neben Einzelverträgen eignen sich in ausgewählten Projekten auch sogenannte Flächenpoolmodelle.
Feinplanung und Windparkkonfiguration
Auf Basis der Flächenauswahl und den detaillierten Ergebnissen der Umweltuntersuchungen und Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern ergeben sich die Leitplanken für unsere Projekte. In einem stufenweisen Prozess erfolgt die Feinplanung und Windparkkonfiguration, also die genaue Anordnung der einzelnen Windenergieanlagen, ihre Abstände zueinander sowie die Auswahl des Anlagentyps.
Unter Einhaltung der genannten Leitplanken wie Abständen und Artenschutz ist das wichtigste Ziel, die wirtschaftlichste Konfiguration umzusetzen. Dies ermöglicht es auch, die Interessen aller beteiligter Partner zu einem fairen Ausgleich zu bringen. Eine gerechte Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile, die ein Windpark für die betroffenen Grundstückseigentümer, Landwirte und Gemeinden bei guter Planung mit sich bringt, ist der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche und zügige Projektumsetzung.
Bei der Feinplanung und Optimierung sind u.a. topografische Bedingungen, Turbulenzeinwirkungen, Windabschattung (Parkeffekt) der Windenergieanlagen untereinander und natürlich die Energieerträge der Anlagen entscheidend. Wichtig bei der Feinplanung ist aber auch, die Kaufpreise und Betriebskosten der jeweiligen Windenergieanlagen mit zu berücksichtigen. Den Optimierungsprozess führen wir hier schrittweise und mit großer Sorgfalt über mehrere Stufen durch.
Unsere „Werkzeuge“ sind hier Programme zu Ertrags- und Turbulenz, Schall- und Schattenberechnung sowie Modelle für detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Eingang in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen finden neben den Anlagenpreisen und Betriebskosten an dieser Stelle auch bereits die konfigurationsabhängigen Kosten für die Erschließung und Netzanschluss.
Genehmigungsverfahren – rechtliche Aspekte
Mit der ausgewählten Windparkkonfiguration starten wir frühzeitig in das notwendige Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Projektphase ist zentral und entscheidend für den Erfolg eines Projektes. Ohne rechtliches Expertenwissen in verwaltungs- und naturschutzrechtlichen Fragen sind bestandskräftige Genehmigungen heute kaum noch zu erlangen. Unsere Projekte profitieren hier besonders von der Erfahrung unseres Managements.
Das Umweltrecht und damit die in diesem Bereich notwendigen Untersuchungen sind sehr weitgehend durch Europäisches Recht vorgegeben, welches zwar in nationales Recht übernommen wird, doch immer wieder durch die Europäische Kommission und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes beeinflusst und modifiziert wird. So haben vor allem die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und die sog. Natura 2000- Verträglichkeitsuntersuchungen sowie die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes eine zentrale Stellung und müssen Beachtung finden, um eine umwelt- und naturschutzgerechte Umsetzung zu gewährleisten. Dazu gehört auch der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), der eine Eingriffsbewertung vornimmt und geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorschlägt. Projektplanern, die sich den skizzierten umweltrechtlichen Themen nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit stellen, droht durch die ausgeweiteten Rechte von Nachbarn oder Umweltverbänden auch noch während der Errichtung oder Inbetriebnahme der Baustopp.
Genehmigungsverfahren – Gutachten und Beteiligung
Notwendig für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren ist die Bereitstellung von diversen Gutachten. So wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte u.a. durch Schall- und Schattengutachten nachgewiesen. Turbulenzgutachten und Standsicherheitsnachweise sind ebenso zu erbringen wie die bereits genannten artenschutzrechtlichen Gutachten. Aber auch signaturtechnische Untersuchungen zur Berücksichtigung von Radaranlagen und weitere technische Gutachten sind projektabhängig notwendig.
Die Erstellung von Bauvorlagen und Lageplänen sowie umfangreiche technische Angaben zu den geplanten Windenergieanlagen vervollständigen die Genehmigungsanträge. Teilweise sind in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden noch Bauleitplanungen (Bebauungs- und / oder Flächennutzungsplan) durchzuführen.
Sind alle Gutachten eingeholt und die Genehmigungsanträge vollständig bei der Genehmigungsbehörde, beginnt eine im regulären Verfahren mindestens siebenmonatige Bearbeitungsphase unter Beteiligung einer Vielzahl von Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Zwanzig und mehr beteiligte Behörden, Verbände und Institutionen werden hier üblicherweise mit einbezogen. Durch vorausschauende Planung und kontinuierliche Kommunikation mit den beteiligten Fachbehörden stellen wir einen erfolgreichen Genehmigungsprozess sicher.
Netzanschluss
Parallel zum Genehmigungsverfahren konkretisieren wir die Planung und Sicherung des Netzanschlusses. Ausgangspunkt dafür ist die Abstimmung des optimalen Netzverknüpfungspunktes mit den zuständigen Netzbetreibern. Frühzeitig stoßen wir hier den für einzelne Projekte notwendigen Netzausbau an. In vielen Fällen ist die Planung, Genehmigung und der Bau eines eigenen Windpark-Umspannwerkes zum Anschluss an die Hochspannungsleitungen notwendig an. Auch diesen Genehmigungsprozess begleiten wir. Dabei arbeiten wir auch mit externen Experten für den Bereich Hochspannung zusammen.
Auch für die meist mehrere Kilometer lange Kabeltrasse zwischen Netzverknüpfungspunkt und Windpark bedarf es einer detaillierten Planung und naturschutzrechtlichen Genehmigung. Auch hier profitieren unsere Projekte von unseren umfangreichen Erfahrungen.
Abschluss der Projektentwicklung
Am Ende der Phase der Projektentwicklung liegt die Baureife
mit den folgenden Ergebnissen vor:
- Bau- und Betriebsgenehmigung nach BImSchG
- alle notwendigen Gutachten
- gesicherter Netzanschluss
- vollständigen Grundstückssicherung