Projekt­entwicklung

Unsere Projekte zeichnen sich durch eine umfassende Einbindung und faire wirtschaftliche Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer, Gemeinden und landwirtschaftlichen Betriebe aus. Statt wechselnde Ansprechpartner und die Anonymität eines Konzerns, erwarten Sie in der Zusammenarbeit mit WINDERTRAG klare Strukturen und kurze Entscheidungswege. Wir verstehen uns als Partner, mit dem Sie das gemeinsame Projekt auf Augenhöhe wachsen sehen.

Die richtige Windparkfläche

Am Beginn eines jeden Projektes steht die Identifizierung der für Wind­park­planungen geeigneten Flächen. Unter Einsatz von umfangreichem Karten- und Daten­material Geo­informations­systemen (GIS) ermitteln wir die Gebiete die sich für Wind­energie­anlagen eignen. Neben dem Windaufkommen und den Netz­anschluss­möglichkeiten sind hier insbesondere ausreichende Abstände zu Wohn­bebauungen, zu Schutzgebieten sowie der Artenschutz entscheidend. Darüber hinaus berücksichtigen wir eine Vielzahl weiterer Kriterien um bereits früh die richtigen Weichen für ein erfolgreiches Projekt zu stellen.

In unseren Kern­märkten Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt erfolgt die Steuerung der Windenergie grundsätzlich über die Ausweisung sogenannter Vorranggebiete für die Windenergie bzw. Windeignungsgebiete in den Regional­plänen bzw. den regionalen Raum­ordnungs­programmen. Wir begleiten den Prozess der Aufstellung dieser Regionalpläne aktiv durch fachliche Hinweise und Gutachten. Von uns vorgeschlagene neue Gebiete und Gebiets­erweiterungen können so durch die Regional­planung bei der Abwägung berücksichtigt werden. Daneben besteht in ausgewählten Gebieten die Möglichkeit, in Zusammen­arbeit mit Kommunen und regional vertretenen Herstellern von Wind­energie­anlagen und Anlagen­kompo­nenten Modell­projekte zu entwickeln und umzusetzen, die Innovationen fördern und eine noch weiter verbesserte Chance auf Realisierung haben.

Umweltuntersuchungen und Gutachten

Frühzeitig starten und finanzieren wir umfangreiche Umwelt­untersuchungen und Gutachten bei den von uns entwickelten Projekten. Die aufwändigen Unter­suchungen erstrecken sich üblicherweise über mindestens ein Jahr. Die Projekte profitieren hier von unserem Netzwerk zu regionalen Umwelt­gutachtern und den umfangreichen Erfahrungen in der Zusammen­arbeit mit Umwelt­behörden und Natur­schutz­verbänden.

Grundstückssicherung

Damit ein Windenergieprojekt in der Detailplanung weiter entwickelt werden kann, ist der Abschluss von langfristigen Nutzungs­verträgen mit den Grundstücks­eigentümern und Bewirtschaftern notwendig. Projekt­abhängig wählen wir in Abstimmung mit den Eigentümern das passende Modell aus. Neben Einzel­verträgen eignen sich in ausgewählten Projekten auch sogenannte Flächen­pool­modelle.

Feinplanung und Windparkkonfiguration

Auf Basis der Flächenauswahl und den detaillierten Ergebnissen der Umweltuntersuchungen und Abstimmungen mit den Grundstücks­eigentümern und Bewirt­schaftern ergeben sich die Leitplanken für unsere Projekte. In einem stufenweisen Prozess erfolgt die Feinplanung und Windpark­konfiguration, also die genaue Anordnung der einzelnen Windenergie­anlagen, ihre Abstände zueinander sowie die Auswahl des Anlagentyps.
Unter Einhaltung der genannten Leit­planken wie Abständen und Arten­schutz ist das wichtigste Ziel, die wirtschaft­lichste Konfiguration umzusetzen. Dies ermöglicht es auch, die Interessen aller beteiligter Partner zu einem fairen Ausgleich zu bringen. Eine gerechte Verteilung der wirtschaft­lichen Vorteile, die ein Wind­park für die betroffenen Grund­stücks­eigentümer, Landwirte und Gemeinden bei guter Planung mit sich bringt, ist der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche und zügige Projekt­umsetzung.

Bei der Fein­planung und Optimierung sind u.a. topografische Bedingungen, Turbulenz­einwirkungen, Windabschattung (Parkeffekt) der Wind­energie­anlagen untereinander und natürlich die Energie­erträge der Anlagen entscheidend. Wichtig bei der Fein­planung ist aber auch, die Kaufpreise und Betriebs­kosten der jeweiligen Wind­energie­anlagen mit zu berücksichtigen. Den Optimierungs­prozess führen wir hier schrittweise und mit großer Sorgfalt über mehrere Stufen durch.

Unsere „Werkzeuge“ sind hier Programme zu Ertrags- und Turbulenz, Schall- und Schatten­berechnung sowie Modelle für detaillierten Wirtschaftlich­keits­berechnungen. Eingang in die Wirt­schaft­lich­keits­berechnungen finden neben den Anlagen­preisen und Betriebs­kosten an dieser Stelle auch bereits die konfigurations­abhängigen Kosten für die Erschließung und Netz­anschluss.

Genehmigungsverfahren – rechtliche Aspekte

Mit der ausgewählten Windpark­konfiguration starten wir frühzeitig in das notwendige Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes­immissions­schutzgesetz. Diese Projekt­phase ist zentral und entscheidend für den Erfolg eines Projektes. Ohne rechtliches Expertenwissen in verwaltungs- und naturschutz­rechtlichen Fragen sind bestandskräftige Genehmigungen heute kaum noch zu erlangen. Unsere Projekte profitieren hier besonders von der Erfahrung unseres Managements.

Das Umwelt­recht und damit die in diesem Bereich notwendigen Untersuchungen sind sehr weitgehend durch Europäisches Recht vorgegeben, welches zwar in nationales Recht übernommen wird, doch immer wieder durch die Europäische Kommission und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes beeinflusst und modifiziert wird. So haben vor allem die Umwelt­verträglichkeits­prüfung nach dem Umwelt­verträglichkeits­prüfungs­gesetz (UVPG) und die sog. Natura 2000- Verträglichkeits­untersuchungen sowie die Prüfung der arten­schutzrechtlichen Verbots­tatbestände des Bundes­naturschutz­gesetzes eine zentrale Stellung und müssen Beachtung finden, um eine umwelt- und naturschutz­gerechte Umsetzung zu gewähr­leisten. Dazu gehört auch der landschafts­pflegerische Begleit­plan (LBP), der eine Eingriffs­bewertung vornimmt und geeignete Ausgleichs­maßnahmen vorschlägt. Projekt­planern, die sich den skizzierten umwelt­rechtlichen Themen nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Ernst­haftigkeit stellen, droht durch die ausgeweiteten Rechte von Nachbarn oder Umwelt­verbänden auch noch während der Errichtung oder Inbetriebnahme der Baustopp.

Genehmigungsverfahren – Gutachten und Beteiligung

Notwendig für ein erfolgreiches Genehmigungs­verfahren ist die Bereit­stellung von diversen Gut­achten. So wird die Einhaltung der Immissions­richtwerte u.a. durch Schall- und Schatten­gutachten nachgewiesen. Turbulenz­gutachten und Stand­sicherheits­nachweise sind ebenso zu erbringen wie die bereits genannten arten­schutz­rechtlichen Gut­achten. Aber auch signatur­technische Untersuchungen zur Berück­sichtigung von Radar­anlagen und weitere technische Gutachten sind projekt­abhängig notwendig.
Die Erstellung von Bauvorlagen und Lageplänen sowie umfangreiche technische Angaben zu den geplanten Wind­energie­anlagen vervollständigen die Genehmigungs­anträge. Teilweise sind in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden noch Bauleitplanungen (Bebauungs- und / oder Flächennutzungsplan) durchzuführen.

Sind alle Gutachten eingeholt und die Genehmigungs­anträge vollständig bei der Genehmigungs­behörde, beginnt eine im regulären Verfahren mindestens sieben­monatige Bearbeitungs­phase unter Beteiligung einer Vielzahl von Fach­behörden und der Öffentlich­keit. Zwanzig und mehr beteiligte Behörden, Verbände und Institutionen werden hier üblicherweise mit einbezogen. Durch vorausschauende Planung und kontinuierliche Kommunikation mit den beteiligten Fach­behörden stellen wir einen erfolgreichen Genehmigungs­prozess sicher.

Netzanschluss

Parallel zum Genehmigungs­verfahren konkretisieren wir die Planung und Sicherung des Netzanschlusses. Ausgangs­punkt dafür ist die Abstimmung des optimalen Netz­verknüpfungs­punktes mit den zuständigen Netz­betreibern. Frühzeitig stoßen wir hier den für einzelne Projekte notwendigen Netz­ausbau an. In vielen Fällen ist die Planung, Genehmigung und der Bau eines eigenen Windpark-Umspannwerkes zum Anschluss an die Hochspannungs­leitungen notwendig an. Auch diesen Genehmigungs­prozess begleiten wir. Dabei arbeiten wir auch mit externen Experten für den Bereich Hochspannung zusammen.
Auch für die meist mehrere Kilometer lange Kabel­trasse zwischen Netz­verknüpfungs­punkt und Windpark bedarf es einer detaillierten Planung und naturschutz­rechtlichen Genehmigung. Auch hier profitieren unsere Projekte von unseren umfangreichen Erfahrungen.

Abschluss der Projektentwicklung

Am Ende der Phase der Projektentwicklung liegt die Baureife
mit den folgenden Ergebnissen vor:

  • Bau- und Betriebsgenehmigung nach BImSchG
  • alle notwendigen Gutachten
  • gesicherter Netzanschluss
  • vollständigen Grundstückssicherung