BS Windertrag GmbH mit Tochterunternehmen erfolgreich beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Unser Tochterunternehmen Windpark Mühlen Eichsen GmbH & Co. KG hat die Genehmigung für die beiden gerade errichteten Windenergieanlagen von der Genehmigungsbehörde 26 Monate zu spät (!) genehmigt bekommen. Das ist das Ergebnis des beim OVG in Greifswald geführten Klageverfahrens, bei dem am 15.10.2025 die mündliche Verhandlung stattfand. Das OVG Greifswald stellte sehr klar fest, dass (im hier geführten sogenannten förmlichen Genehmigungsverfahren) 7 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen ein Anspruch auf die Genehmigung bestanden hatte. Die Nichterteilung der Genehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) war rechtswidrig und verletzte unsere Projektgesellschaft in ihren Rechten. Die vorliegende Konstellation hat das OVG Greifswald so zum ersten Mal zu entscheiden gehabt. Es wurde daher die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Zweck des Verfahrens ist die Vorbereitung eines zivilrechtlichen Haftungsprozesses gegen das Land wegen der extremen Verfahrensverzögerung. Denn diese sind gerade beim hier verklagten StALU Westmecklenburg leider nach wie vor der Standard und keineswegs ein Einzelfall.
„Die Bilanz der Landesregierung ist verheerend: Rund 50 Untätigkeitsklagen im Zusammenhang mit Windenergieanlagen liegen zwischenzeitlich beim OVG Mecklenburg-Vorpommern, die Genehmigungsdauer liegt im Schnitt immer noch bei 3 – 4 Jahren. Personalmangel, der vom zuständigen Umweltministerium (Minister Backhaus) und dem StALU WM angeführt wird, ist kein zureichender Grund für die Untätigkeit. Nach dem die unhaltbare Situation nunmehr seit vielen Jahren anhält, ist sie klar als strukturelles Organisationsdefizit zu benennen, für das letztlich die Landesregierung die Verantwortung trägt“, so Geschäftsführer Nikolai Brombach.
Nach mehrfacher drastischer Erhöhung der Genehmigungsgebühren sind die Einnahmen des Landes für die Genehmigungsverfahren sprunghaft gestiegen und beliefen sich 2024 schon auf mehr als 18 Mio. €; die Genehmigungsbehörden und allen voran das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) als wichtige Fachbehörde für Immissionsschutz ist weiterhin unterbesetzt und vorgesehene Stellen unbesetzt.[1]
[1] KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwicklung der Genehmigungssituation von Windenergieanlagen 2025 und ANTWORT der Landesregierung, LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 8/5079, 02.09.2025, https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/64941/8_5079_entwicklung_der_genehmigungssituation_von_windenergieanlagen_2025#navpanes=0