Windertrag

Windertrag Windpark-Projekte: Gemeinden profitieren von freiwilligen Zuwendungen nach § 6 EEG für Bestandparks


Die Gemeinden Vorbeck, Klein Beelitz und die Stadt Schwaan haben mit unserer WEA-Projektgesellschaft BS Windertrag Nr. 14 GmbH & Co. KG für den Windpark Hof Tatschow jeweils Verträge zur Zahlung der nach § 6 EEG möglichen Zuwendungen unterzeichnet.


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht seit Anfang 2023 die direkte Zahlung von Betreibern von Windparks an Gemeinden bis zu einem Höchstbetrag von 0,2 Cent je Kilowattstunde als freiwillige Zuwendung vor. Windertrag hat sich dazu entschieden, die freiwillige Zuwendung für Bestandsparks umzusetzen. 


Auch für unsere derzeit im Bau befindlichen Windparks und bereits genehmigte WEA sehen wir grundsätzlich die freiwillige Zuwendung an die Gemeinden nach § 6 EEG vor. Zusätzlich beteiligen wir im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben (z.B. Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz MV) Anwohner mit weiteren Zuwendungen über jährliche Zahlungen an Vereine. 


„Die Beteiligung der Gemeinden und Anwohner ist uns ein Herzensanliegen und trägt spürbar zu verbesserter Akzeptanz vor Ort bei“, so Nicolas Groß, geschäfsführender Gesellschafter von Windertrag. „Große Sorge bereitet uns allerdings, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem kürzlich vorgelegten Gesetzesentwurf für die Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) eine massive Wettbewerbsverzerrung herbeiführen könnte, die den Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern de facto vollständig zum Erliegen bringen würde, da Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern, die künftig bis zu 0,8 Cent abgeben sollen, damit mit bis zu zehn Prozent höheren relativen Projektkosten in den bundesweiten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur gegen Projekte aus anderen Bundesländern ohne Chance wären. Die inzwischen auf bis zu 100.000 € pro Anlage gestiegenen Genehmigungsgebühren in M-V verschärfen die wirtschaftliche Belastung neuer Projekte zusätzlich erheblich“, so Groß weiter.