Die Zukunft von Windenergieprojekten gestalten und finanzieren

Unsere Projekte zeichnen sich durch eine umfassende Einbindung und faire wirtschaftliche Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer, Gemeinden und landwirtschaftlichen Betriebe aus. Statt wechselnde Ansprechpartner und die Anonymität eines Konzerns, erwarten Sie in der Zusammenarbeit mit WINDERTRAG klare Strukturen und kurze Entscheidungswege. Wir verstehen uns als Partner, mit dem Sie das gemeinsame Projekt auf Augenhöhe wachsen sehen.

Wie können wir helfen?

Die richtige Windparkfläche

Am Beginn eines jeden Projektes steht die Identifizierung der für Windparkplanungen oder große Photovoltaikanlagen geeigneten Flächen. Unter Einsatz von umfangreichem Karten- und Datenmaterial, Geoinformationssystemen (GIS) ermitteln wir die geeigneten Gebiete. Bei unseren Windprojekten sind neben dem Windaufkommen und den Netzanschlussmöglichkeiten hier insbesondere ausreichende Abstände zu Wohnbebauungen, zu Schutzgebieten sowie der Artenschutz entscheidend. Darüber hinaus berücksichtigen wir eine Vielzahl weiterer Kriterien, um bereits früh die richtigen Weichen für ein erfolgreiches Projekt zu stellen. Für unsere Photovoltaikprojekte setzen wir auf große Freiflächen mit geringen landwirtschaftlichen Bodenwerten, privilegierte Flächen entlang der Autobahnen und Bahntrassen. Netzanschluss und Batteriespeichermöglichkeiten werden einbezogen. Wo sinnvoll, setzen wir auf Agri-PV und das schonende Miteinander von Landwirtschaft und erneuerbarer Energieerzeugung.

In unseren Kernmärkten Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erfolgt die Steuerung der Windenergie grundsätzlich über die Ausweisung sogenannter Vorranggebiete für die Windenergie bzw. Windenergiegebieten gem. Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) in den regionalen Raumordnungsprogrammen bzw. Regionalplänen. Wir begleiten den Prozess der Aufstellung dieser Regionalpläne aktiv durch fachliche Hinweise und Gutachten. Von uns vorgeschlagene neue Gebiete und Gebietserweiterungen können so durch die Regionalplanung bei der Abwägung berücksichtigt werden. Daneben besteht in ausgewählten Gebieten die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Kommunen und regional vertretenen Herstellern von Windenergie­anlagen und Anlagenkomponenten Modellprojekte zu entwickeln und umzusetzen, die Innovationen fördern und eine noch weiter verbesserte Chance auf Realisierung haben. Wir setzen dabei auf Batteriespeicher, aber auch Power-to-Gas; ein erster Elektrolyseur zur Wasserstofferzeugung im industriellen Maßstab wurde von uns zur Genehmigung gebracht.

Umweltuntersuchungen und Gutachten

Frühzeitig starten und finanzieren wir umfangreiche Umweltuntersuchungen und Gutachten bei den von uns entwickelten Projekten. Die aufwändigen Untersuchungen erstrecken sich üblicherweise über mindestens ein Jahr. Die Projekte profitieren hier von unserem Netzwerk zu regionalen Umweltgutachtern und den umfangreichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Umweltbehörden und Naturschutzverbänden.

Grundstückssicherung

Damit ein Windenergieprojekt in der Detailplanung weiterentwickelt werden kann, ist der Abschluss von langfristigen Nutzungsverträgen mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern notwendig. Projektabhängig wählen wir in Abstimmung mit den Eigentümern das passende Modell aus. Neben Einzelverträgen eignen sich in ausgewählten Projekten auch sogenannte Flächenpoolmodelle. Immer beziehen wir die Flächeneigentümer und landwirtschaftlichen Betriebe in unsere Detailplanungen ein. Wir sind der Spezialist für die gemeinsame Entwicklung von Wind- und Solarprojekten auf gesellschaftsrechtlicher Ebene (gemeinsame Planungs- und Betreibergesellschaft mit Flächeneigentümern).

Feinplanung und Windparkkonfiguration

Auf Basis der Flächenauswahl und den detaillierten Ergebnissen der Umweltuntersuchungen und Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern ergeben sich die Leitplanken für unsere Projekte. In einem stufenweisen Prozess erfolgt die Feinplanung und Windparkkonfiguration, also die genaue Anordnung der einzelnen Windenergieanlagen, ihre Abstände zueinander sowie die Auswahl des Anlagentyps. Gleiches gilt für die optimale Auslegung der PV-Projekte. Unter Einhaltung der genannten Leitplanken wie Abständen und Artenschutz ist das wichtigste Ziel, die wirtschaftlichste Konfiguration umzusetzen. Dies ermöglicht es auch, die Interessen aller beteiligter Partner zu einem fairen Ausgleich zu bringen. Eine gerechte Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile, die ein Wind- oder Solarpark für die betroffenen Grundstückseigentümer, Landwirte und Gemeinden bei guter Planung mit sich bringt, ist der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche und zügige Projektumsetzung.

Bei der Feinplanung und Optimierung sind u.a. topografische Bedingungen, Turbulenzeinwirkungen, Windabschattung (Parkeffekt) der Windenergieanlagen untereinander bzw. die optimale Sonneneinstrahlung und natürlich die Energieerträge der Anlagen entscheidend. Wichtig bei der Feinplanung ist aber auch, die Kaufpreise und Betriebskosten der jeweiligen Windenergieanlagen bzw. Module und sonstigen Komponenten mit zu berücksichtigen. Den Optimierungsprozess führen wir hier schrittweise und mit großer Sorgfalt über mehrere Stufen durch.

Unsere „Werkzeuge“ sind hier Programme zu Ertrags- und Turbulenz, Schall- und Schattenberechnung, Sonneneinstrahlungs- und Blendgutachten sowie Modelle für detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Eingang in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen finden neben den Anlagenpreisen und Betriebskosten an dieser Stelle auch bereits die konfigurationsabhängigen Kosten für die Erschließung und Netzanschluss.

Genehmigungsverfahren – rechtliche Aspekte

Mit der ausgewählten Windparkkonfiguration starten wir frühzeitig in das notwendige Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Für unsere PV-Projekte steht hier regelmäßig der Bebauungsplan im Vordergrund, der die Grundlage für die Baugenehmigung der PV-Freiflächenanlage schafft. Diese Projektphase ist zentral und entscheidend für den Erfolg eines Projektes. Ohne rechtliches Expertenwissen in verwaltungs- und naturschutzrechtlichen Fragen sind bestandskräftige Genehmigungen heute kaum noch zu erlangen. Unsere Projekte profitieren hier besonders von der Erfahrung der Eigentümer und Geschäftsführer.

 

Das Umweltrecht und damit die in diesem Bereich notwendigen Untersuchungen sind sehr weitgehend durch Europäisches Recht vorgegeben, welches zwar in nationales Recht übernommen wird, doch immer wieder durch die Europäische Kommission und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes beeinflusst und modifiziert wird.

 

So haben vor allem die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und die sog. Natura 2000- Verträglichkeitsuntersuchungen sowie die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes eine zentrale Stellung und müssen Beachtung finden, um eine umwelt- und naturschutzgerechte Umsetzung zu gewährleisten. Dazu gehört auch der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), der eine Eingriffsbewertung vornimmt und geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorschlägt, sowie der Artenschutzbeitrag. Aktuell geltende Verfahrenserleichterungen der sog. EU-Notfall-VO, der RED III-Richtline und des Windenergieflächenbedarfsgesetz -WindBG wenden wir routiniert an. 

Projektplanern, die sich den skizzierten umweltrechtlichen Themen nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit stellen, droht durch die ausgeweiteten Rechte von Nachbarn oder Umweltverbänden auch noch während der Errichtung oder Inbetriebnahme der Baustopp.

Genehmigungsverfahren – Gutachten und Beteiligung

Notwendig für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren ist die Bereitstellung von diversen Fachgutachten. So wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte u.a. durch Schall- und Schattenwurfgutachten nachgewiesen. Turbulenzgutachten und Standsicherheitsnachweise sind ebenso zu erbringen wie die bereits genannten artenschutzrechtlichen Gutachten. Aber auch signaturtechnische Untersuchungen zur Berücksichtigung von Radaranlagen, Eiswurf – und Gefährdungsgutachten, denkmalfachliche Gutachten und weitere technische Gutachten sind projektabhängig notwendig.

 

Die Erstellung von Bauvorlagen und Lageplänen sowie umfangreiche technische Angaben zu den geplanten Windenergieanlagen/ der PV-Anlage vervollständigen die Genehmigungsanträge. Teilweise sind in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden noch Bauleitplanungen (Bebauungs- und / oder Flächennutzungsplan) durchzuführen.

Sind alle Gutachten eingeholt und die Genehmigungs­anträge vollständig bei der Genehmigungs­behörde, beginnt eine im regulären Verfahren mindestens sieben­monatige Bearbeitungs­phase unter Beteiligung einer Vielzahl von Fach­behörden und der Öffentlich­keit. Zwanzig und mehr beteiligte Behörden, Verbände und Institutionen werden hier üblicherweise mit einbezogen. Durch vorausschauende Planung und kontinuierliche Kommunikation mit den beteiligten Fach­behörden stellen wir einen erfolgreichen Genehmigungs­prozess sicher.

Netzanschluss

Parallel zum Genehmigungsverfahren konkretisieren wir die Planung und Sicherung des Netzanschlusses. Ausgangspunkt dafür ist die Abstimmung des optimalen Netzverknüpfungspunktes mit den zuständigen Netzbetreibern. Frühzeitig stoßen wir hier den für einzelne Projekte notwendigen Netzausbau an. In vielen Fällen ist die Planung, Genehmigung und der Bau eines eigenen Umspannwerkes zum Anschluss an die Hochspannungsleitungen notwendig. Auch diesen Genehmigungsprozess beginnen wir frühzeitig und führen wir durch. Dabei arbeiten wir auch mit externen Experten für den Bereich Hochspannungsanlagen zusammen.

 

Auch für die meist mehrere Kilometer lange Kabeltrasse zwischen Netzverknüpfungspunkt und Wind- oder Solarpark bedarf es einer detaillierten Planung und naturschutzrechtlichen Genehmigung. Auch hier profitieren unsere Projekte von unseren umfangreichen Erfahrungen.

Was Sie erwartet

Am Ende der Phase der Projektentwicklung liegt die Baureife mit den folgenden Ergebnissen vor

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