Windertrag

Inbetriebnahme von zwei Windenergieanlagen am Standort Mühlen Eichsen im Landkreis Nordwestmecklenburg steht bevor.

In den vergangenen Monaten erfolgte durch den Hersteller Vestas die Montage zweier von Windertrag entwickelten Anlagen im Windpark Mühlen Eichsen. Das Vorhaben wird mit WEA des Anlagentyps Vestas V 162 mit einer Nabenhöhe von 169 m umgesetzt.


Breite Beteiligung

An unserer Betreibergesellschaft Mühlen Eichsen GmbH & Co. KG sind die örtlich ansässigen Landwirte maßgeblich beteiligt. Die betroffenen Gemeinden im 2,5 km Umkreis profitieren von der Zuwendung nach § 6 EEG von 0,2 Cent je kWh. So können die Gemeinden mit etwa 70.000- 80.000 € pro Jahr an festen Einnahmen rechnen. Daneben werden die Anwohner mittelbar über feste Zuwendungen an Vereine beteiligt. Die Regelungen wurden mit den Gemeinden unter Einbindung der Landesenergie- und Klimaschutzagentur (LEKA) Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und vertraglich vereinbart.


Rund 12.000 Haushalte werden rechnerisch durch die beiden WEA mit grünem Strom versorgt. Das sorgt Jahr für Jahr für eine CO2 Einsparung von etwa 30.000 t. 

„Wir sind froh, dass das Vorhaben nach mehrjähriger Entwicklungsphase nun kurz vor der Inbetriebnahme steht. Der Weg durch das Genehmigungsverfahren war steinig, da das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin die maßgeblichen verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Regelungen massiv missachtet und letztlich nur unter Anrufung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald (OVG M-V) zur Einhaltung des geltenden Rechts bewegt werden konnte. Die Geltendmachung des hierdurch erlittenen Schadens in einem Amtshaftungsprozess bereiten wir derzeit durch eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage vor. Wir wollen damit einen Präzedenzfall schaffen und aufzeigen, dass eklatante Rechtsverletzungen nicht folgenlos sind“, so Nikolai Brombach, geschäftfsführender Gesellschafter von Windertrag. 

Seit 2021 sind jährlich immer mehr sog. Untätigkeitsklagen gegen die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (allen voran gegen das StALU Westmecklenburg) beim zuständigen OVG M-V eingegangen. Zusammen addieren sie sich auf 48 Untätigkeitsklagen. Allein in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres sind 17 neue Untätigkeitsklagen dazugekommen. 

„Auch wenn der zuständige Minister Backhaus immer neue Erklärungsversuche unternimmt: Dass M-V mit einer Verfahrensdauer von im Schnitt ca. 45 Monaten gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 18 Monaten das klare Schlusslicht bildet, belegt den fehlenden politischen Willen“, so Brombach. 


Zur Einordnung: die Dauer des Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen ist mit einer zwingenden gesetzlichen Frist von regelmäßig drei, in Ausnahmefällen sieben Monaten vorgegeben, wobei der Gesetzgeber den Behörden eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit von drei Monaten (auf dann sechs bzw. 10 Monaten) eingeräumt hat (vgl. § 10 Abs. 6a Bundes-Immissionsschutzgesetz).